Wir verwalten und betreuen die komplette Abwicklung mit Ihren Mietern, ob Mietverwaltung oder Sondereigentumsverwaltung ihrer Eigentumswohnung.
- Mieterauswahl und Wohnungsvergabe: Vermietungsanzeige, Erstkontakt, Auskünfte einholen (u.a. Selbstauskunft, Gehaltsnachweis, Schufa-Einträge), Objektbesichtigung, Mieterauswahl nach Entscheidungskriterien des Eigentümers, Kautionsvereinbarung, Mietvertrag, Wohnungsübergabe
- Vereinnahmung und Verwaltung der Mieten im Auftrag des Eigentümers
- Vereinnahmung und Verwaltung der Kaution zum marktüblichen Zins anlegen im Auftrag des Eigentümers
- Verhandlung und Gestaltung von Mietverträgen, Nachträgen und sonstige gebäudespezifische Verträgen (u. a. Hausordnung)
- Anpassung der Mieten nach § 558 BGB
- Anpassung der Mieten nach Modernisierung gemäß § 559 BGB
- Anpassung der Mieten bei Index- und Staffelmietvereinbarungen nach § 557 a, b BGB
- Überwachen von Mietzahlungen der Mieter, ggf. Mahnen, Klagen bei Zahlungsrückstand
- Jährliche Betriebskostenabrechnung gemäß Betriebskostenverordnung an den Mieter erstellen
- Energielieferungsverträge überwachen
- Übermittlung wirksam gefasster Beschlüsse einer Wohnungseigentumsgemeinschaft (WEG) an den Mieter
- Beseitigung von Störungen der Mieter, Konfliktbewältigung
- Objekt- und Mieterakten führen
- Beratung und Ausführung bei Beendigung eines Mietverhältnisses (schriftlichen Kündigung gemäß gesetzlichen Kündigungsfristen)